Modellflugsportverein Lahntal e.V.

Ein Flugzeug zu erfinden, ist nichts. Es zu bauen, ein Anfang. Fliegen, das ist alles. Otto Lilienthal

Jugendordnung

Diese Jugendordnung ergeht aufgrund der Paragraphen 6 und 8 der Vereinssatzung von 25.01.2002.

§ 1 Bezug zum Verein

Die Jugendordnung des MFV-Lahntal e.V. regelt die besonderen Belange der Jugend im Verein.

§ 2 Mitgliederdefinition

Mitglieder der Luftsportjugendgruppe des MFV-Lahntal e.V. sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis 25 Jahren sowie die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung.

§ 3 Aufgaben der Luftsportjugendgruppe

Die Luftsportjugendgruppe des MFV-Lahntal e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Aufgaben der Luftsportjugendgruppe des MFV-Lahntal e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:

§ 4.1 Jugendversammlung

Die Versammlung aller Jugendlichen und der innerhalb des Jugendbereichs gewählten Mitglieder bildet das oberste entscheidende Organ der Jugendgruppe. Sie findet zweimal jährlich statt, mindestens aber einmal im Jahr.
Die Einberufung erfolgt durch den (die) Jugendwart(in) oder wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung dies beantragten. Stimmberechtigt ist jedes jugendliche Mitglied ab 8 Jahren und jeder innerhalb des Jugendbereichs gewählte Erwachsene.
Über die Teilnahme von nicht der Jugendgruppe zugehörigen Vereinsmitglieder entscheidet die Jugendversammlung.

§ 4.2 Aufgaben der Jugendversammlung

Aufgaben der Jugendversammlung sind:

§ 4.3 Beschlussfähigkeit

Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 6 Stimmberechtigte anwesend sind.

§ 5.1 Der Jugendwart

Der Jugendwart erfüllt seine Aufgaben nach Maßgabe der Vereinssatzung, insbesondere der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung. Er ist für seine Tätigkeit der Jugendversammlung und dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Verein und repräsentiert die Jugendgruppe nach außen. Er gehört satzungsgemäß mit Sitz und Stimme zum Vorstand des Vereins. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Er kann Mitarbeiter ernennen.

§ 5.2 Wählbarkeit

Als Jugendwart ist jedes Vereinsmitglied ab vollendetem 18. Lebensjahr wählbar.

§ 5.3 Verwendungsnachweis

Der Jugendwart ist für den Nachweis einer zweckentsprechenden und ordnungsgemäßen Verwendung der Jugendgruppe, zur Verfügung gestellten Mittel verantwortlich. Er ist verpflichtet, dem Vorstand sowie den Organisationen, die Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, alle Aufschlüsse zu geben, aus denen sich eine ordnungsgemäße Verwendung der Gelder ersehen lässt.

§ 6 Jugendordnungsänderung

Eine Änderung der Jugendordnung kann nur beschlossen werden, wenn sie Bestandteil der Tagesordnung auf der Jugendversammlung ist. Sie bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten. Die Änderung bedarf der Bestätigung des Vorstandes des Modellflugvereins MFV-Lahntal e.V.
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