# Modellflugsportverein Lahntal e.V. — Vollstaendige Informationen > Der MFV Lahntal ist ein Modellflugverein in der Region Wetzlar/Giessen, Hessen. Seit 1977 betreiben wir Modellflugsport auf dem Flugplatz Ruesterschneise bei Dutenhofen. Mit ueber 120 Mitgliedern gehoeren wir zu den groessten Modellflugsportvereinen Hessens. --- ## Ueber den Verein ### Geschichte Der Modellflugsportverein (MFV) Lahntal e.V. ist im Mai 1977 von einer kleinen, nicht organisierten Modellfliegergemeinschaft der Atzbacher Lahnwiesen gegruendet worden. Seit dieser Zeit hat er sich stetig weiterentwickelt. Die damalige Mitgliederzahl von 10 ist auf inzwischen ueber 120 angewachsen. ### Eckdaten - Gegruendet: Mai 1977 - Mitglieder: Ueber 120 - Einer der groessten Modellflugsportvereine Hessens - Mitglied im DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) - Einzugsgebiet: Weitere Umgebung von Giessen und Wetzlar mit Schwerpunkt Wetzlar - Sitz: Wetzlar - Gemeinnuetzig im Sinne der Abgabenordnung - Politisch und konfessionell neutral ### Vereinszweck (laut Satzung) Der Verein dient der Wahrung, Pflege, Foerderung und Ausuebung des Flugmodellbaus und des Flugmodellsports auf der Grundlage von Vertrauen, Hilfsbereitschaft, Kameradschaft und des Umwelt- und Landschaftsschutzes. --- ## Vorstand - 1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Robert Voswinckel - 2. Vorsitzende: Uschi Lehnert - Kassenwart: Ulrich Passern ### Vorstandsstruktur (laut Satzung) Der Vorstand besteht aus: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassenwart - Schriftfuehrer - Sportwart - Jugendwart Der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende und Kassenwart bilden den geschaeftsfuehrenden Vorstand. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Die Vorstandstaetigkeit ist ehrenamtlich. Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewaehlt. --- ## Flugplatz Ruesterschneise ### Lage - 2 km westlich von Dutenhofen, auf einer Anhoehe - Gemarkung Wetzlar-Dutenhofen (Flur 22) - Koordinaten: 50 Grad 33'41.30"N 8 Grad 34'17.99"E (50.561472, 8.571664) ### Gelaende Das Sportgelaende "Ruesterschneise" besteht aus: - West-Piste: 30m breit, 100m lang, mit angrenzendem Pilotenraum - Sued-Piste: 30m breit, 150m lang, mit angrenzendem Pilotenraum - Vorbereitungsraum fuer Piloten zwischen Sicherheitszaun und Absperrung - Aufenthaltsplatz suedlich und westlich der Absperrung fuer Zuschauer - Parkplatz im sued-/westlichen Teil des Gelaendes - Vereinshuette mit Solarenergie ### Zugelassene Modelle - Maximales Abfluggewicht: 25 kg - Zugelassene Antriebe: Elektro, Verbrenner, Turbine - Raketenantrieb (Pulso, Treibsaetze) ist NICHT zugelassen - Verbrennungsmotor: max. 82 dB(A) in 25m - Turbinenstrahltriebwerk: max. 90 dB(A) in 25m ### Flugzeiten - Elektromodelle: Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (taeglich) - Verbrenner/Turbine Werktags: 08:00 - 20:00 Uhr - Verbrenner/Turbine Sonn-/Feiertags: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 20:00 Uhr ### Maximale Flughoehe - 150 m ueber Grund --- ## Flugordnung (vollstaendig) ### 1. Zweck der Flugordnung Fuer den Modellflugsportplatz Ruesterschneise des MFV Lahntal e.V. gibt es eine behoerdliche Aufstiegserlaubnis (vom 20. Februar 2008). Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen muessen Flugleiter eingesetzt werden. ### 2. Nutzungsaufteilung Das Sportgelaende besteht aus: a) West-Piste (30m x 100m) mit Pilotenraum b) Sued-Piste (30m x 150m) mit Pilotenraum c) Vorbereitungsraum fuer Piloten d) Aufenthaltsplatz fuer Zuschauer e) Parkplatz Alle sind aufgefordert, das Gelaende sauber zu halten. Zuruecklassen von Abfaellen ist nicht gestattet. ### 3. Nutzungsvoraussetzungen - Nur aktive Vereinsmitglieder oder Tagesmitglieder duerfen fliegen - Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 1.500.000 EUR erforderlich - Sicherer Flugbetrieb muss gewaehrleistet sein - Sender muss mit Frequenzklammer gekennzeichnet sein (2,4 GHz ausgenommen) - Verbrenner-/Turbinenpiloten benoetigen Laermpass ### 4. Rahmenbedingungen und Flugbetrieb #### 4.1.1 Zulaessige Flugmodelle a) Startmasse max. 25 kg b) Verbrenner: max. 82 dB(A) in 25m c) Turbine: max. 90 dB(A) in 25m d) Raketenantrieb NICHT zugelassen #### 4.1.2 Aufstiegszeiten - Elektro: Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang - Verbrenner/Turbine Werktags: 08:00 - 20:00 Uhr - Verbrenner/Turbine Sonn-/Feiertags: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 20:00 Uhr #### 4.1.3 Generelle Verhaltensregeln - An- und Ueberfliegen von Personen ist untersagt - Betanken nur im geschlossenen Kreislauf - Treibstoff darf nicht in den Boden gelangen - Pisten und An-/Abflugschneisen muessen frei sein #### 4.1.4 Flugleitung - Bei mehr als 3 gleichzeitig fliegenden Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen - Flugleiter kann Flugverbot erteilen oder Ausnahmen gestatten - Flugleiter kann Gaeste als Tagesmitglieder aufnehmen #### 4.2.1 Startvorbereitung und Start - Beim Anlassen: Propeller in Richtung Sicherheitszaun - Im Vorbereitungsraum kein ungesichertes Rollen - Start in Laengsrichtung von Pistenmitte - Max. 3 Verbrenner-/Turbinenmodelle gleichzeitig #### 4.2.2 Flug - Nur der 270-Grad-Sektor (vorgegeben durch Sicherheitszaun) darf benutzt werden - Bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen - Max. Flughoehe: 150m ueber Grund - Strassen/Wege nicht unter 25m ueberfliegen - Motorflugmodelle muessen Segelflugmodellen ausweichen - Bei Notlandungen: lauter Zuruf an Piloten und Zuschauer #### 4.2.3 Landung - Landungen muessen angesagt werden - Segelflugmodelle haben hoeheres Landerecht als Motorflugmodelle - Notlandende Modelle haben hoechstes Landerecht #### 4.2.4 Auflasshilfen (Winde, Gummiseil, F-Schlepp) - Flugleiter legt Startplatz und Ausrichtung fest - Seitlich vor der Winde starten - Nur zugelassene Windenfahrer duerfen die Winde bedienen #### 4.2.5 Turbinenantrieb — Besondere Auflagen - Elektronische Kontrolleinheit (ECU) Pflicht - Geeigneter Feuerloescher (z.B. CO2) muss bereitstehen - Keine Inbetriebsetzung im Park- oder Aufenthaltsraum - Turbine mit Lufteinlauf gegen den Wind richten - Keine Personen im Abgasstrahlbereich - Bei Fluessiggas-Start: Rauchverbot im nahen Umkreis ### 5. Nicht-Einhaltung und Meldungen - Flugleiter koennen Ausnahmen gestatten oder Flugverbot erteilen - Flugverbote sind dem Vorstand zu melden - Abstuerze mit Personen- oder Sachschaeden sind unverzueglich dem Flugleiter und Vorstand zu melden --- ## Beitragsordnung (vollstaendig) Beschlossen an der Jahreshauptversammlung vom 20.03.2025. ### Vereinsbeitraege #### Aktive Mitglieder unter 18 Jahren - Aufnahmegebuehr: 0,00 EUR - Monatsbeitrag: 1,00 EUR #### Aktive Mitglieder ueber 18 Jahren - Aufnahmegebuehr: 100,00 EUR - Monatsbeitrag: 6,00 EUR #### Passive Mitglieder (jede Altersstufe) - Aufnahmegebuehr: 0,00 EUR - Monatsbeitrag: 2,00 EUR #### Tagesmitglieder (Gastpiloten) - Beitragsfrei (Versicherungsnachweis erforderlich) #### Ehrenmitglieder - Beitragsfrei ### Besonderheiten - Jugendliche, die im laufenden Jahr 18 werden, zahlen das komplette Jahr nur den Jugendbeitrag - Statusaenderungen (z.B. passiv nach aktiv) nur zum Jahresende fuer das Folgejahr oder rueckwirkend zum 01.01. - Beitraege werden ausschliesslich im SEPA-Einzugsverfahren eingezogen (Ausnahmen auf Antrag moeglich) - Jahresbeitrag ist bis 31. Maerz faellig ### Verbands- und Versicherungsbeitraege Aktive Mitglieder benoetigen eine Haftpflichtversicherung. Der Verein ist dem DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) angeschlossen. ### Bankverbindung - Bank: Sparkasse Wetzlar - IBAN: DE15515500350031005135 - BIC: HELADEF1WET --- ## Satzung — Zusammenfassung Die Satzung wurde an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 03.02.2017 beschlossen. ### Paragraph 1 — Name, Sitz, Geschaeftsjahr - Name: Modellflugsportverein Lahntal e.V. - Sitz: Wetzlar - Im Vereinsregister eingetragen - Geschaeftsjahr = Kalenderjahr ### Paragraph 2 — Zweck und Aufgaben - Wahrung, Pflege, Foerderung und Ausuebung des Flugmodellbaus und Flugmodellsports - Gemeinnuetzig, politisch und konfessionell neutral - Betrieb des Modellflugplatzes Ruesterschneise - Selbstlos taetig, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke ### Paragraph 3 — Mitgliedschaft Mitgliederarten: a) Aktive ueber 18 b) Aktive unter 18 c) Foerdermitglieder ueber 18 d) Foerdermitglieder unter 18 e) Ehrenmitglieder f) Tagesmitglieder Stimmrecht haben: Aktive ueber 18 und Ehrenmitglieder. ### Paragraph 4 — Beendigung der Mitgliedschaft - Austritt (jederzeit, schriftlich) - Tod - Vorstandsbeschluss (bei Beitragsrueckstand > 6 Monate) - Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoss (Beschwerderecht binnen 4 Wochen) - Tagesmitgliedschaft endet um 0:00 Uhr des Folgetages ### Paragraph 5 — Beitraege - Jahresbeitrag bis 31. Maerz faellig - Aufnahmegebuehr bei Eintritt - Vorstand kann in Haertefaellen Beitraege erlassen ### Paragraph 6 — Vereinsorgane a) Mitgliederversammlung b) Jugendversammlung c) Vorstand d) Kassenpruefung ### Paragraph 7 — Mitgliederversammlung - Jahreshauptversammlung bis 31. Maerz - Beschlussfaehig bei 15 stimmberechtigten Mitgliedern - Satzungsaenderungen: 2/3-Mehrheit - Mitgliederausschluss: 1/3 aller Stimmberechtigten anwesend, 2/3 Ja-Stimmen ### Paragraph 8 — Jugendversammlung - Erfasst alle jugendlichen Mitglieder - Eigene Jugendordnung - Findet vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung statt ### Paragraph 9 — Vorstand - 6 Mitglieder (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftfuehrer, Sportwart, Jugendwart) - Wahlperiode: 2 Jahre - Ehrenamtliche Taetigkeit ### Paragraph 10 — Kassenpruefung - Zwei Kassenpruefung jaehrlich gewaehlt - Wiederwahl beider gleichzeitig unzulaessig ### Paragraph 11 — Aufloesung - Vermoegen faellt an den Deutschen Sportbund ### Paragraph 13 — Liquidatoren - 2. Vorsitzender und Kassenwart --- ## Jugendordnung (vollstaendig) Ergeht aufgrund der Paragraphen 6 und 8 der Vereinssatzung von 25.01.2002. ### Paragraph 1 — Bezug zum Verein Die Jugendordnung regelt die besonderen Belange der Jugend im Verein. ### Paragraph 2 — Mitgliederdefinition Mitglieder der Luftsportjugendgruppe sind alle maennlichen und weiblichen Jugendlichen bis 25 Jahren sowie die gewaehlten Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung. ### Paragraph 3 — Aufgaben Die Luftsportjugendgruppe fuehrt und verwaltet sich selbstaendig. Aufgaben: - Pflege und Foerderung des luftsportlichen Gedankens - Ausuebung des Luftsports als Teil der Jugendarbeit - Bau und Wartung von Flugmodellen, Seilwinden etc. mit theoretischem Unterricht - Organisation und Besuch von Veranstaltungen zur Jugendpflege - Nationale Wettbewerbe und Jugendlager - Foerderung der Verantwortungsuebernahme - Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und anderen Jugendorganisationen ### Paragraph 4 — Jugendversammlung - Oberstes entscheidendes Organ der Jugendgruppe - Findet mindestens einmal jaehrlich statt - Stimmberechtigt ab 8 Jahren - Beschlussfaehig bei mehr als 6 Stimmberechtigten - Aufgaben: Wahl des Jugendwartes, Haushalt, Richtlinien ### Paragraph 5 — Der Jugendwart - Waehlbar ab vollendetem 18. Lebensjahr - Amtszeit 2 Jahre, Wiederwahl moeglich - Gehoert mit Sitz und Stimme zum Vorstand - Vertritt Interessen der Jugendlichen gegenueber dem Verein ### Paragraph 6 — Jugendordnungsaenderung - Nur als Bestandteil der Tagesordnung moeglich - 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten - Bestaetigung des Vorstandes erforderlich --- ## Kontakt - E-Mail: vorstand@mfvlahntal.de - Telefon: +49 170 - 5618827 - Adresse: Luxemburger Weg 1, 35435 Wettenberg - Website: https://www.mfvlahntal.de --- ## Alle Seiten - [Startseite](https://www.mfvlahntal.de/) - [Ueber uns](https://www.mfvlahntal.de/verein) - [Flugplatz](https://www.mfvlahntal.de/flugplatz) - [Flugordnung](https://www.mfvlahntal.de/flugordnung) - [Galerie](https://www.mfvlahntal.de/galerie) - [Termine](https://www.mfvlahntal.de/termine) - [Kontakt](https://www.mfvlahntal.de/kontakt) - [Mitglied werden / Beitraege](https://www.mfvlahntal.de/beitraege) - [Satzung](https://www.mfvlahntal.de/satzung) - [Jugendordnung](https://www.mfvlahntal.de/jugendordnung) - [Impressum](https://www.mfvlahntal.de/impressum) - [Datenschutz](https://www.mfvlahntal.de/datenschutz)