Flugordnung

Behördliche Aufstiegserlaubnis vom 20.02.2008

Flugordnung für den Modellsportplatz „Rüsterschneise“ in Wetzlar-Dutenhofen (Flur 22) des Modellflugsportvereins Lahntal e.V.

Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln. Die vollständige Flugordnung ist für alle Mitglieder verbindlich.

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Gelände

Das Gelände umfasst folgende Bereiche:

  • West-Piste: 30 × 100 m
  • Süd-Piste: 30 × 150 m
  • Vorbereitungsraum
  • Aufenthaltsplatz
  • Parkplatz
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Voraussetzungen

  • Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.500.000 EUR
  • Lärmpass für Modelle mit Verbrennungsmotor
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Zugelassene Modelle

  • Maximales Abfluggewicht: 25 kg
  • Verbrenner: max. 82 dB(A) in 25 m Entfernung
  • Turbinen: max. 90 dB(A) in 25 m Entfernung
  • Kein Raketenantrieb gestattet
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Flugzeiten

Antrieb Tage Zeiten
Verbrenner Werktags 08:00 – 20:00 Uhr
Verbrenner Sonn- & Feiertags 09:00 – 12:00 und 14:30 – 20:00 Uhr
Elektro Täglich Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
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Regeln

  • Maximale Flughöhe: 150 m
  • Flugsektor: 270°
  • Bei mehr als 3 gleichzeitig fliegenden Modellen ist ein Flugleiter erforderlich
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Flugleitung

Aufgabe der Flugleiter ist es, die Einhaltung der Flugordnung sicherzustellen. Sie wird durch die Gemeinschaft der Piloten oder durch einen Flugleiter wahrgenommen. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Flugmodellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Er überwacht und regelt den Flugbetrieb. Der Flugleiter kann bei Verstoß gegen diese Flugordnung Flugverbot erteilen aber auch Ausnahmen gestatten – sofern sie nicht der Aufstiegserlaubnis widersprechen. Durch seine Unterschrift im Modellflugbuch kann er einen Gast als Tagesmitglied aufnehmen.

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Flug

  • Beim Fliegen darf nur der durch den Sicherheitszaun vorgegebene 270-Grad-Sektor benutzt werden.
  • Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.
  • Die maximale Flughöhe von 150 m über Grund darf nicht überschritten werden.
  • Straßen und Wege dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder Landevorgänge.
  • Motorflugmodelle müssen Segelflugmodellen ausweichen.
  • Bei Notlandungen und Störungen sind Piloten und Zuschauer durch lauten Zuruf zu warnen.
  • Für bodennahen Betrieb starten und fliegen Leichtmodelle, HLG oder Hubschraubermodelle (Hovern) auf der nicht in Betrieb befindlichen Piste.
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Landung

  • Landungen müssen von dem Piloten angesagt werden. Zuvor überzeugt er sich davon, dass die Piste frei ist und kein anderes Flugmodell landet oder sich im Landeanflug befindet.
  • Ein Segelflugmodell hat ein höheres Landerecht als ein Motorflugmodell, notlandende Flugmodelle haben höchstes Landerecht.
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Nicht-Einhaltung & Meldungen

  • Flugleiter können sowohl Ausnahmen gestatten – sofern sie nicht im Widerspruch zur Aufstiegserlaubnis stehen – als auch bei Nicht-Einhaltung dieser Flugordnung Flugverbot erteilen.
  • Über Flugverbote ist der Vorstand zu informieren.
  • Abstürze mit Personen- oder Sachschäden sind unverzüglich dem Flugleiter und Vorstand zu melden!
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Flugleiter

Michael Decker
Andreas Ferber
Helmut Friedrich
Patrik Gammelin
Jochen Kraft
Dieter Seliger
Moritz von Zezschwitz
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Messbeauftragte

Michael Dirksmöller
Dieter Seliger
Moritz von Zezschwitz

Stand: 23.03.2024